Verkehrsrecht

Der Fachbereich des Straßenverkehrsrechts umfasst die Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Verkehrszivilrechts, der Verkehrsstraf- und –Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie des Verkehrsverwaltungsrechts. Unsere Leistungen bestehen in der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen und Leistungen, der Stellung von Anträgen, der Führung von Verfahren sowie der bundesweiten gerichtlichen Vertretung vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Wir beraten und vertreten Sie national und international bei in folgenden Angelegenheiten:

  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrshaftungsrecht
  • Schmerzensgeld
  • Schadenersatz für Sach- und Personenschäden
  • Wertminderung
  • Haushaltsführungsschaden
  • Nutzungsausfall/entgangener Gewinn (auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen)
  • Standgeld
  • Kostenpauschale
  • Gutachterkosten
  • Verkehrsvertragsrecht
  • Versicherungsrecht, insbesondere Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung
  • Personenversicherungsrecht
  • Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Recht der Fahrerlaubnis