Dreh- und Angelpunkt in nahezu jeder außergerichtlichen und später gerichtlichen Auseinandersetzung ist der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag. Dabei zeigt sich immer wieder, dass jede Partei gut beraten ist, ihre Verträge sorgsam nach ihren Interessen zu prüfen und der Erstellung des Vertrages die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. Zwar sind im deutschen Recht auch mündliche Verträge grundsätzlich bis auf wenige Ausnahmen gültig und gerade zwischen Gewerbetreibenden ist es immer noch nicht unüblich, Verträge mündlich zu schließen. Das Nachsehen hat in aller Regel dann derjenige, der in einem Streitfall die ihm wichtigen Punkte eines Vertrages dann nicht beweisen kann.
Das deutsche Gerichtsverfahren ist im Hinblick auf Beweisbarkeit maßgeblich auf Schriftlichkeit ausgelegt. Gleichermaßen ist wichtig, dass der geschlossene Vertrag tatsächlich auch die von den Parteien gelebte Vertragswirklichkeit korrekt abbildet, um seiner Beweisfunktion bei nie ganz auszuschließenden späteren Streitigkeiten gerecht zu werden. Eine häufig unterschätzte Hürde bei der Erstellung von wirksamen Vertragsklauseln ist das deutsche AGB-Recht, mit dessen Hilfe die hiesigen Gerichte unliebsame Klauseln kassieren und mitunter für Überraschungen sorgen, nachdem sich die Parteien bei Vertragsschluss über die Geltung dieser Klauseln in aller Regel einig waren.
Wir sind bei der Beratung und Erstellung sowie Bewertung von Verträgen aller Art behilflich, insbesondere im Bereich des Transport- und Speditionsrechts, des Versicherungsrechts, des Vertriebsrechts zwischen Vertriebsmittlern und ihrem Prinzipal, im Bereich des internationales Wirtschaftsrecht, Arbeitsrechts und des gewerblichen Mietrechts.