Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert in allen Fragen rund um das nationale und internationale Vertriebsrecht. Vertrieb für Unternehmen findet auf allen Ebenen statt und betrifft alle Wirtschaftsbranchen. Geregelt ist das nationale Vertriebsrecht in den §§ 84 ff. HGB.
Im internationalen Bereich ist insbesondere die EU-weit geltende Handelsvertreterrichtlinie zu benennen. Sachlich wird im Vertriebsrecht unterschieden zwischen Warenvertrieb, dem Dienstleistungsvertrieb und dem Versicherungs- Bauspar- und Finanzdienstleistungsvertrieb.
Bei den Vermittlern wird demgemäß grob unterschieden zwischen Handelsvertretern und Vertragshändlern, mit den Sonderformen des Kommissionsagenten, des Franchisenehmers und des angestellten Reisenden.
Im Versicherungs- Bauspar- und Finanzdienstleistungsvertrieb unterscheidet man vor allem den Versicherungsvertreter, häufig Inhaber einer Agentur, und den Versicherungsmakler.
Wir beraten über alle Branchen hinweg Handelsvertreter, Vertragshändler und weitere Vertriebsmittler bei allen Fragen rund um Kündigung, Geltendmachung von Buchauszugsrechten, Provisionsforderungen und Ausgleichsansprüchen, und sind bei der möglichst aussergerichtlichen und notfalls gerichtlichen Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen behilflich.
Ebenso beraten und vertreten wir im Vertriebsrecht Unternehmen vor allem des Mittelstandes bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wir prüfen die nationale und internationale Rechtslage bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen und sind bei der Erstellung und Bewertung von Vertriebsverträgen behilflich.
Herr Rechtsanwalt Dr. Riemer ist Mitherausgeber des dreibändigen Standardwerks „Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Vertriebsrechts“, Schatzmeister der „Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht“, hält jährlich für den VDMA Vorträge über Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht und ist seit vielen Jahren beratend und publizierend auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Vertriebsrechts tätig.