Zollrecht

Wir beraten Importeure und Exporteure, Unternehmen und Speditionen aus ganz Deutschland im Zollrecht. Immer mehr Unternehmen entdecken den internationalen Markt für sich und stehen dabei vor neuen Herausforderungen, wie z.B. Marktzugangsbeschränkungen, Zollformalitäten und außenwirtschaftsrechtliche rechtliche Besonderheiten.

Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie bei allen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen im internationalen Warenverkehr. Wir vertreten Sie ferner in zivilrechtlichen Verfahren vor Finanzgerichten und als Strafverteidiger. Wir übernehmen Ihre Vertretung gegenüber Finanz- und Genehmigungsbehörden aller Art. Dabei beraten wir Sie umfassend, pragmatisch und zielorientiert, damit Sie Ihre rechtliche Situation, Risiken und Möglichkeiten klar im Blick haben.

Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Gebieten:

  • EU-Zollrecht
  • Zollwertrecht
  • Versandverfahren
  • Zollschuldrecht
  • Einfuhrumsatzsteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
  • Außenwirtschaftsrecht
  • Verbrauchssteuerrechte
  • Rechte in den gemeinschaftlichen Leistungen, steuerrechtliche Registrierung ausländischer Unternehmer
  • Ordnungswidrigkeitenrecht